Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigungen des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einer der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.
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Haftungsinformation