Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten innerhalb Europas wird auch für den ausländischen Streckenanteil die Haftung nach dem HGB einschließlich der weitergehenden Haftung (Wertdeklaration) übernommen. Beförderung von Umzugsgut mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln: Auch in diesem Fall sind die Vorschriften des HGB für die Beförderung von Umzugsgut anzuwenden. Die verschiedenen Haftungsmodi unterschiedlicher Frachtführer sind nur dann anzuwenden, soweit für die Teilstrecke, auf der der Schaden eingetreten ist, Bestimmungen eines für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen internationalen Übereinkommens gelten. In diesem Fall muss der Beweis für das Ereignis auf einer bestimmten Teilstrecke geführt werden.
Info-absatz
Haftungsinformation